SCHRIFTLICHE ÜBERSETZUNGEN

  • ohne Beglaubigung
  • mit Beglaubigung / beglaubigte Übersetzung

EKVIVALENT kann Ihnen beglaubigte Übersetzungen in mehreren Sprachen anbieten.

Welche Dokumente müssen Sie beglaubigen lassen?

Beglaubigt werden grundsätzlich alle Urkunden und Dokumente, die für offizielle Zwecke übersetzt werden, wie z.B. Schulzeugnisse, Diplomurkunden, Geburts-, Heirats-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden, Erbscheine, Führerscheine, Versicherungsnachweise, verschiedenste Bescheinigungen und Verträge sowie andere Dokumente, für die Behörden eine beglaubigte Übersetzung verlangen.

Eine beglaubigte Übersetzung darf nur von einem gerichtlich beeidigten und ermächtigten Übersetzer angefertigt werden und ist nur mit dessen Stempel und Unterschrift gültig.